Belästigung von Schwangeren durch Abtreibungsgegner wird strafbar

Die Belästigung schwangerer Frauen durch radikale Abtreibungsgegner wird künftig unter Strafe gestellt.

26.01.2024

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (picture alliance / photothek / Kira Hofmann)

Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Familienministerin Paus gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen beschloss das Bundeskabinett in Berlin. Demnach müssen die Länder künftig dafür sorgen, dass Frauen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche haben. Belästigungen können dann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Die Ampel-Koalition reagiert damit auf zunehmende Protestaktionen vor Arztpraxen und Beratungsstellen. Die Demonstranten wollen auf diese Weise Frauen unter Druck setzen, die dort Rat suchen oder eine Abtreibung vornehmen lassen wollen.

Diese Nachricht wurde am 24.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

Ja, Sie haben richtig gelesen; jede Demonstration gegen Abtreibung, vor Gebäuden, in denen Schwangerschaftsberatungen oder Abtreibungen vorgenommen werden, ist nun verboten und wird mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet. Ein Appell an das Gewissen der Frauen wird nun kriminalisiert und als „Belästigung“ diffamiert.

Im Jahr 2022 betrug die Zahl der in Deutschland vorgenommenen Abtreibungen über 100.000 (!) Davon waren die wenigsten (3- 4 %) medizinisch indiziert.

Quelle: www.statista.de