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Und wie den Menschen gesetzt ist, einmal zu sterben, darnach aber das Gericht: also ist auch Christus einmal geopfert, wegzunehmen vieler Sünden; zum andernmal wird er ohne Sünde erscheinen denen, die auf ihn warten, zur Seligkeit.“ (Hebräer 9, Verse 27-28).

Dieses Zitat aus dem Hebräerbrief macht deutlich, daß wir Menschen „nur“ EIN MAL sterben. Vorausgesetzt, daß man der Heiligen Schrift glaubt und vertraut, stimmt es nicht, daß wir – gemäß buddhistischer und hinduistischer Lehre – nach unserem Tod erneut auf die Welt kommen. Wir sind eben nicht im angeblich endlosen Rad von Geburt, Karma und Wiedergeburt so lange „zur Vervollkomm-nung unserer Seele“ gefangen, bis wir unser Karma hinter uns lassen und das Nirwana – den vollkommenen Zustand der Transzendenz erreichen.
Ebenso wenig stimmt es, daß wir mit dem Tod aufhören zu existieren. Das trifft zwar auf unseren Körper zu, der nicht länger funktioniert und stirbt, aber nicht auf die Komponente in uns, die ewig ist. Ja, wir tragen den göttlichen Atem in uns, der trotz des leiblichen Todes weiter lebt. Ein Hinweis darauf liefert 1. Mose 2, 7: „Da machte Gott der HERR den Menschen aus Staub von der Erde und blies ihm den Odem des Lebens in seine Nase. Und so ward der Mensch ein lebendiges Wesen.“ 

Kommen wir zurück zu unserem Vers:

Der zweite Teil des Satzes „… darnach aber das Gericht“ bedeutet, daß wir vor ein Gericht treten müssen. Zu jedem ordentlichen Gericht gehören:

  • eine Anklage
  • ein Angeklagter
  • ein Rechtsanwalt
  • ein Richter, und schließlich
  • ein Urteil.

Die Anklage lautet auf „SCHULDIG“ – schuldig der verschiedensten und zahlreichen Übertretungen und Sünden, in Taten, Worten und Gedanken.
Wir – jeder einzelne Mensch – ist dessen angeklagt. Uns allen wird vorgeworfen, gegen die Gesetze Gottes – gegen die 10 Gebote – verstoßen zu haben.

„Aber ich habe niemanden bestohlen, niemanden getötet; ich bin doch ein guter Mensch“, werden die meisten einwenden. Doch Gott setzt einen anderen Standard.

Bestimmt haben wir niemanden bestohlen, getötet, keinen Ehebruch begangen, aber dennoch haben wir gelogen (so genannte „Notlügen“ zählen trotz allem ebenso dazu), haben eine andere Frau, einen anderen Mann begehrt, und eventuell auch nicht immer so ganz genau zwischen Mein und Dein differenziert. Besonders deutlich wird Jesus dazu in der Bergpredigt, in der Er bereits den Zorn auf einen unserer Mitmenschen mit Mord und das Begehren eines anderen Ehepartners mit Ehebruch gleichsetzt. Matthäus 5, Vers 17 ff

Aufgrund dieser Anklagepunkte sind wir schuldig, und nach Aussage in Römer 6, Vers 23: „Denn der Lohn der Sünde ist der Tod, die Gabe Gottes aber ist das ewige Leben in Christus Jesus, unserem Herrn.“ Haben wir den (ewigen) Tod in der Hölle verdient.
Ja, ebenso wie es den Himmel gibt, so gibt es auch die Hölle, ob uns das gefällt oder nicht. Aber wie kann „der liebe Gott“ so grausam sein und jemanden für immer in die Hölle und somit in die ewige Qual schicken?! Es ist ein Irrtum zu glauben, daß GOTT uns dorthin schickt. WIR sind es, die diese Entscheidung zu Lebzeiten treffen, denn WIR haben die freie Wahl uns gegen die Hölle und für das ewige Leben zu entscheiden.
Die Strafe für UNSERE Sünden, deren wir vor Gott angeklagt werden, hat bereits jemand bezahlt. Um im Bild des Gerichts zu bleiben war es JESUS, der am Kreuz für unsere Sünden bezahlt hat. ER hat unsere Strafe (die ewige Verdammnis) übernommen und uns davon befreit. ER ist der Vermittler, der uns vor Gott von allen Sünden rein gewaschen hat.

Für Interessierte verweise ich auf mein Buch, das Sie hier kostenlos herunter laden können: „Tabuthema Hölle„.
Bei eventuellen Fragen können Sie mich gern anschreiben: info@aufwachen.info