Heute ist wieder ein schwarzer Tag für das ungeborene Leben, denn Frankreich verankert das Recht auf Abtreibung in seiner Verfassung. Im Gegensatz dazu hatte das oberste amerikanische Gericht, der Supreme Court, im Juni 2022 festgestellt, daß das Recht auf Abtreibung nicht „tief in der Geschichte oder Tradition dieser Nation verwurzelt“ sei und auch nicht als Recht im Sinne der Klausel über ein ordnungsgemäßes Verfahren angesehen werde. Somit wurde das Grundsatzurteil Roe vs. Wade aus dem Jahr 1973 aufgehoben.

Das heutige Urteil in Frankreich wurde vom Jubel etlicher Frauen und feministischen Organisationen begleitet und gefeiert. „Niemand hat das Recht, über den Körper einer Frau zu bestimmen, sondern nur die Frau allein.“ So, oder so ähnlich lautet eine Begründung. Eine andere „Begründung“, die wohl eher als Beruhigung für das eigene Gewissen dienen soll, ist die Aussage, daß man „in der jetzigen Situation dem Kind nicht gerecht werden könne.“ Und/oder „daß ein Kind eine unzumutbare Belastung bedeuten würde“, etc. Zum Zweck der Beruhigung wird auch gern die Biologie bemüht, wenn gesagt wird, daß es sich bei dem Fötus, ja nur um einen unstrukturierten Zellklumpen handeln würde.

Hier ist eine Schautafel, die die Entwicklung des Fötus´ zeigt. Nach der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland bleibt ein Schwangerschafts“abbruch“, wie es euphemistisch heißt, bis zum 3. Schwangerschaftsmonat straffrei. Nun schauen Sie sich den angeblichen „Zellklumpen“ im Stadium der 12. Woche an!

Eindeutig sind Kopf und Gliedmaßen, und selbst schon das Gesicht klar erkennbar. Niemand wird bestreiten, daß es zwar um einen sehr kleinen, aber eindeutig um einen MENSCHEN handelt.

Du sollst nicht töten! So lautet das 5. Gebot (Lutherbibel). Es heißt nicht, daß man nur geborenes Leben nicht töten soll, sondern generell. Das schließt ebenfalls den Selbstmord ein. Gott allein hat also das absolute Alleinstellungsmerkmal, was Leben anbelangt, denn nur ER hat das Recht, Leben zu geben oder zu nehmen.


Das im Uterus heranwachsende Kind kann nichts für die Lebensumstände der Mutter, weiß nichts von ihren Plänen, Berufs- oder Partnerschaftsproblemen, oder vielleicht auch die Tatsache, daß es u. U. aus einer Vergewaltigung entstanden ist.

Verpflichtende Voraussetzung für eine Abtreibung ist eine Schwangerschafts-beratung, in der die ethische Problematik mit der Schwangeren besprochen und auf Alternativen zum Abbruch aufgezeigt werden. Niemand wird bestreiten, daß sich Frauen in dieser Situation ernsthaft mit den Konsequenzen befassen und es sich damit nicht leicht tun.
Aber um es ganz klar zu sagen: ein Schwangerschaftsabbruch bedeutet IMMER die gewaltsame Beendigung von Leben. Auch auf die Gefahr hin, daß das viele Menschen nicht hören wollen, muß ich fragen: „Was ist das, per definitionem, anderes als MORD?!“

Hier ein weiteres Bild von einem „Zellklumpen“: