Am vergangenen Montag, dem 23.11.2020, 20:15, also zur besten Sendezeit, lief der Film „Gott“ von Ferdinand von Schirach als fiktive Verhandlung der Ethik-Kommission.
Gegenstand war die Frage, ob ein physisch und psychisch gesunder Mensch sterben darf, wenn er oder sie den Wunsch dahingehend äußert. Das Thema wurde von allen Standpunkten aus analysiert und von einer Psychologin, Ärztin, sowie einem Juristen und einem Theologen entsprechend kommentiert. Selbst das Publikum war dazu aufgerufen, darüber befinden.
Eine Abstimmung fand ebenfalls online statt. Darin sprach sich eine überwältigende Mehrheit von 70,8 % für ein selbstbestimmtes Sterben aus.
Wohlgemerkt ging es hierbei nicht um eine Vermeidung unnötiger Schmerzen und eine Verkürzung von physischem Leiden, sondern einzig um den Wunsch eines Mannes, nach dem Tod seiner Frau, aus dem Leben zu scheiden, das ihm – ohne sie – nicht länger lebenswert erscheint.
„Du sollst nicht töten.“ So lautet das 5. Gebot. Dieses Gebot bezieht sich nicht allein auf das Töten/Ermorden von Mitmenschen, sondern auch und explizit auf das Selbst, also auch auf die Selbsttötung, den Suizid. So verständlich, gerade bei Leiden und Schmerzen der Wunsch nach Sterbehilfe auch sein mag, so hat allein GOTT die Befugnis, Leben zu geben und auch zu nehmen. Das mag für die meisten Menschen, die es gewohnt sind, allein und SELBST Entscheidungen über ihr Leben zu treffen, befremdlich und möglicherweise absurd erscheinen, aber für Christen besteht daran keinerlei Zweifel.
Was für das geborene Leben gilt, das gilt für das ungeborene Leben erst recht!
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